Aktivrente: Bis zu 2.000 Euro steuerfrei hinzuverdienen

Die Aktivrente erlaubt Beschäftigten nach der Regelaltersgrenze seit dem 1. Januar 2026, bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn im Monat steuerfrei zu verdienen. Die Rente selbst wird dadurch nicht steuerfrei. Wer weiterarbeitet, kann sie neben dem Gehalt ungekürzt beziehen; Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge fallen auf den Lohn weiter an. Der steuerliche Vorteil kann trotzdem erheblich sein, doch die Regelung gilt nur für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte.

Was die Aktivrente seit Januar 2026 leistet

Die Aktivrente ist kein neuer Rententyp und auch keine zusätzliche Zahlung der Deutschen Rentenversicherung. Sie ist ein Steuerfreibetrag für Arbeitslohn aus einer Beschäftigung nach Erreichen der Regelaltersgrenze. Die Grundlage steht in § 3 Nr. 21 Einkommensteuergesetz. Bis zu 2.000 Euro im Kalendermonat, höchstens 24.000 Euro im Jahr, bleiben steuerfrei.

Entscheidend ist die Trennung von Lohn und Rente: Begünstigt wird nur das Gehalt aus der laufenden Arbeit. Die gesetzliche Rente bleibt nach den üblichen Regeln steuerpflichtig. Bei Neurentnern des Jahres 2026 sind 84 Prozent der Rente steuerpflichtig.

Der Freibetrag erhöht zudem nicht den Steuersatz auf die übrigen Einkünfte. Er unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt. Die Rente wird also nicht höher besteuert, weil daneben steuerfreier Lohn fließt.

Politisch soll die Regelung Menschen dazu bewegen, nach dem Renteneintritt freiwillig länger im Beruf zu bleiben. Ende 2023 arbeiteten in Deutschland rund 600.000 Menschen bereits jenseits der Regelaltersgrenze. Diese Zahl gilt als Obergrenze für den Kreis, der bisher schon profitieren kann.

Wer den Steuerfreibetrag bekommt – und wer außen vor bleibt

Voraussetzung ist eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nach Erreichen der Regelaltersgrenze. Ob die Person die Rente schon bezieht oder den Rentenbeginn aufschiebt, spielt für die Steuerfreiheit keine Rolle. Für Geburtsjahrgänge ab 1964 liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren; ältere Jahrgänge fallen unter Übergangsregeln mit niedrigeren Altersgrenzen.

Der Beginn ist klar festgelegt: Der Freibetrag gilt ab dem Folgemonat des Erreichens der Regelaltersgrenze. Wer im Mai 2026 67 Jahre alt wird, kann ihn ab Juni 2026 nutzen. Die Folgemonatsregel geht auf eine Bitte des Bundesrates zurück und soll eine Aufteilung der Einnahmen innerhalb des Geburtstagsmonats vermeiden.

  • Begünstigt sind Arbeitnehmer in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung nach der Regelaltersgrenze.
  • Ausgeschlossen sind Selbstständige, Freiberufler, Gewerbetreibende sowie Land- und Forstwirte.
  • Auch Beamte sind nicht begünstigt, weil sie nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind.
  • Für Minijobber gilt die Aktivrente ebenfalls nicht.

Der Freibetrag wird monatlich berechnet. Wer in einem Monat weniger als 2.000 Euro brutto verdient, kann den nicht genutzten Teil nicht in einen späteren Monat übertragen. Bei mehreren Arbeitgebern darf der Freibetrag nur einmal berücksichtigt werden; der Arbeitnehmer bestimmt, welcher Arbeitgeber ihn anwendet.

Aktivrente im Beispiel: Was von 2.000 Euro bleibt

2.000 Euro steuerfrei bedeutet nicht 2.000 Euro netto. Auf den vollen Bruttolohn werden weiterhin Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung erhoben. Wie hoch der Auszahlungsbetrag ausfällt, hängt unter anderem von der konkreten Beitragskonstellation ab.

Position bei 2.000 Euro brutto Beispiel 1 Beispiel 2: kinderlos
Krankenkasse 169 Euro 175 Euro
Pflegeversicherung 36 Euro 48 Euro
Lohnsteuer 0 Euro 0 Euro
Netto 1.795 Euro 1.777 Euro

Im ersten Beispiel entsprechen die 169 Euro Krankenversicherung einem Arbeitnehmeranteil von 8,45 Prozent. Die 36 Euro Pflegeversicherung entsprechen 1,8 Prozent, also dem Satz ohne Kinderlosenzuschlag. Im zweiten Beispiel sind es mit Zuschlag 48 Euro. Gegenüber der Rechtslage bis 2025, als der volle Lohn lohnsteuerpflichtig war, liegt die Steuerersparnis bei 2.000 Euro brutto laut Berechnung bei rund 531 Euro monatlich oder 6.366 Euro im Jahr.

Bei 2.500 Euro brutto bleiben nur die ersten 2.000 Euro steuerfrei; 500 Euro sind lohnsteuerpflichtig. Für dieses Brutto nennt die Beispielrechnung 211,25 Euro Kranken- und 45 Euro Pflegeversicherung. Der Freibetrag senkt also die Lohnsteuer, nicht aber die Abgabenbasis.

Warum Sozialabgaben trotz Steuerfreiheit weiterlaufen

Die Aktivrente ist eine Steuerregelung, keine Befreiung von Sozialabgaben. Kranken- und Pflegeversicherung werden auf den vollen Bruttolohn berechnet. In der Krankenversicherung gilt der ermäßigte Beitragssatz, weil kein Krankengeldanspruch besteht: 14,6 Prozent zuzüglich Zusatzbeitrag. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag beträgt 2026 2,9 Prozent. Der Arbeitnehmeranteil hängt vom Zusatzbeitrag der eigenen Kasse ab; die erste Beispielrechnung setzt 8,45 Prozent an.

In der Pflegeversicherung beträgt der Standardbeitrag 3,6 Prozent und wird grundsätzlich hälftig getragen. Kinderlose zahlen zusätzlich 0,6 Prozent allein. Je nach Fall liegt der Arbeitnehmeranteil damit bei etwa 1,8 bis 2,4 Prozent.

Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge entfallen dagegen für den Arbeitnehmer, der versicherungsfrei ist. Der Arbeitgeber zahlt seinen Rentenversicherungsanteil von 9,3 Prozent weiter; das ist Voraussetzung für die Steuerfreiheit. Wer die spätere Rente noch erhöhen will, kann auf die Versicherungsfreiheit verzichten und den Arbeitnehmeranteil von 9,3 Prozent zusätzlich einzahlen.

Aktivrente beantragen: Der Arbeitgeber rechnet automatisch ab

Ein eigener Antrag auf Aktivrente ist nicht nötig. Der Arbeitgeber berücksichtigt den Freibetrag im Lohnsteuerabzug automatisch. Die Bezeichnung „Aktivrente beantragen“ kann in die Irre führen: Es handelt sich nicht um eine Leistung, die bei einer Rentenstelle beantragt wird.

  1. Nach Erreichen der Regelaltersgrenze beginnt die Begünstigung ab dem Folgemonat.
  2. Der Arbeitgeber berücksichtigt bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn monatlich steuerfrei.
  3. Bei mehreren Beschäftigungen wird der Freibetrag nur bei einem Arbeitgeber angewandt.
  4. Fehlt der Freibetrag auf der Abrechnung oder wurde er nicht vollständig berücksichtigt, kann er über die Einkommensteuererklärung nachgeholt werden.

Der Arbeitgeber meldet die steuerfreien Beträge über die Lohnsteuerbescheinigung an das Finanzamt. Bei einer untermonatigen Beschäftigung wird der Freibetrag nach Kalendertagen berechnet; dabei gilt ein 30-Tage-Monat. Auch wer die Regelaltersgrenze bereits vor 2026 erreicht hatte und weiterarbeitete, profitiert seit dem 1. Januar 2026.

Gesetzestext Aktivrente: Vom Kabinett bis zum Inkrafttreten

Der Gesetzestext zur Aktivrente steht in § 3 Nr. 21 EStG. Dort wird Arbeitslohn aus nichtselbständiger Arbeit nach Erreichen der Regelaltersgrenze bis zu 2.000 Euro im Kalendermonat steuerfrei gestellt. Eingeführt wurde die Vorschrift durch das Aktivrentengesetz vom Dezember 2025.

Der Zeitplan war kurz: Das Bundeskabinett beschloss den Entwurf am 15. Oktober 2025. Der Bundestag verabschiedete das Aktivrentengesetz am 5. Dezember 2025, der Bundesrat stimmte am 19. Dezember 2025 zu. Ende Dezember wurde das Gesetz verkündet, am 1. Januar 2026 trat es in Kraft.

Das Aktivrentengesetz ist ein Artikelgesetz. Neben der Änderung im Einkommensteuergesetz wurden auch Folgeregelungen im SGB IV und SGB VI angepasst. Die Hinzuverdienstgrenze für Altersrenten war schon 2023 vollständig weggefallen: Nach der Regelaltersgrenze darf die volle Rente unabhängig von der Höhe des Gehalts weitergezahlt werden.

Was der Steuerbonus nicht löst – und wie es weitergeht

Kritiker bemängeln Mitnahmeeffekte. Das arbeitgebernahe Institut der Deutschen Wirtschaft rechnet allein bei den bereits berufstätigen rund 600.000 Rentnern mit Steuerausfällen von 2,8 Milliarden Euro. Der Betrag bezieht sich auf mögliche Mitnahmeeffekte, also auf Menschen, die auch ohne den neuen Anreiz weitergearbeitet hätten.

DGB und ver.di halten der Regelung vor, vor allem gut ausgebildete Büroangestellte mit sicheren Arbeitsplätzen zu begünstigen. Der Sozialverband VdK verweist darauf, dass viele Rentner körperlich oder gesundheitlich nicht weiterarbeiten können. Hinzu kommt der Ausschluss von Selbstständigen und Beamten, den Verbände als Ungleichbehandlung kritisieren.

Die Aktivrente gilt zunächst unbefristet. Nach zwei Jahren ist eine Evaluation vorgesehen, voraussichtlich 2028 oder 2029. Dann soll überprüft werden, ob der Steuerbonus tatsächlich zusätzliches Arbeiten nach der Regelaltersgrenze auslöst.

Wie längeres Arbeiten die spätere Rente verändert

Wer ein weiteres Jahr zum Durchschnittsverdienst von 51.944 Euro im Jahr 2026 arbeitet, erwirbt einen zusätzlichen Entgeltpunkt. Seit dem 1. Juli 2026 ist ein Entgeltpunkt bundesweit 42,52 Euro monatliche Bruttorente wert. Ein Jahr mit diesem Durchschnittsverdienst erhöht die Rente daher um etwa 42,52 Euro monatlich – auf Lebenszeit.

Zusätzlich kann längeres Arbeiten Abschläge vermeiden. Wer vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen könnte und ein Jahr länger arbeitet, vermeidet zwölf Monate Abschlag von jeweils 0,3 Prozent. Das sind 3,6 Prozent mehr Rente.

Die oft verwendete Formel „Rente mit 63“ ist dabei missverständlich. Für den Jahrgang 1964 und jünger ist die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit 45 Beitragsjahren erst ab 65 möglich. Früher ist die Altersrente für langjährig Versicherte mit mindestens 35 Jahren möglich, frühestens vier Jahre vor der Regelaltersgrenze. Für den Jahrgang 1964 bedeutet das einen Rentenbeginn mit 63 und einen dauerhaften Abschlag von 14,4 Prozent.

Häufige Fragen

Ist eine Rente von 2.000 Euro steuerfrei?

Nein. Die Aktivrente befreit nur Arbeitslohn aus einer aktuellen Beschäftigung bis zu 2.000 Euro im Monat von der Lohnsteuer. Die gesetzliche Rente bleibt steuerpflichtig; bei Neurentnern des Jahres 2026 sind 84 Prozent der Rente steuerpflichtig.

Kann man gleichzeitig Rente und Gehalt beziehen?

Ja. Nach der Regelaltersgrenze gibt es seit 2023 keine Hinzuverdienstgrenze mehr. Die volle Rente wird nicht wegen des Gehalts gekürzt. Seit Januar 2026 können zusätzlich bis zu 2.000 Euro Gehalt monatlich steuerfrei sein. Bei 2.000 Euro Gehalt und 1.800 Euro Rente sind rund 3.595 Euro verfügbar, vor Steuern auf die Rente.

Kann ich mit 62 Jahren in Rente gehen, wenn ich 45 Jahre gearbeitet habe?

Für den Jahrgang 1964 und jünger in der Regel nicht. Bei 45 Beitragsjahren liegt die abschlagsfreie Altersgrenze bei 65 Jahren. Der früheste Einstieg ist über die Altersrente für langjährig Versicherte mit 35 Jahren möglich, und zwar vier Jahre vor der Regelaltersgrenze, also mit 63. Dann fällt ein dauerhafter Abschlag von 14,4 Prozent an.

Wie viel Rente bekomme ich mehr, wenn ich ein Jahr länger arbeite?

Bei einem Jahr mit Durchschnittsverdienst von 51.944 Euro im Jahr 2026 kommt ein Entgeltpunkt hinzu. Der ist seit dem 1. Juli 2026 42,52 Euro monatliche Bruttorente wert. Je nach Ausgangslage können außerdem Abschläge vermieden werden.

Was ist der Nachteil bei der Aktivrente?

Die 2.000 Euro kommen nicht vollständig netto an, weil Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge fällig bleiben. Außerdem sind Selbstständige, Beamte und Minijobber ausgeschlossen; nicht genutzte Freibeträge verfallen am Monatsende.