Winterreifenpflicht: Was Autofahrer wissen müssen

Eine Winterreifenpflicht gibt es in Deutschland, allerdings nicht ab einem festen Datum. Sie greift immer dann, wenn Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte herrschen. Dann müssen nach § 2 Abs. 3a der Straßenverkehrs-Ordnung alle Räder mit Winterreifen ausgerüstet sein. Seit dem 1. Oktober 2024 zählen dabei nur noch Reifen mit dem Alpine-Symbol, dem Bergpiktogramm mit Schneeflocke. Wer gegen die Regel verstößt, zahlt mindestens 60 Euro und erhält einen Punkt in Flensburg.

Winterreifenpflicht in Deutschland: Was das Gesetz sagt

Die Winterreifenpflicht gilt in Deutschland seit Dezember 2010. Sie ist situativ geregelt: Maßgeblich ist der Zustand der Straße, nicht der Kalender. Einen Stichtag, bis zu dem Winterreifen montiert sein müssen, gibt es nicht.

Die Vorschrift nennt fünf Auslöser: Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte und Reifglätte. Liegt einer davon vor, dürfen Kraftfahrzeuge nur mit Reifen fahren, die § 36 Abs. 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) entsprechen. Das Bundesverkehrsministerium beschreibt die Rechtslage auf seiner Seite mit Stand 1. Oktober 2026 unverändert so.

Bei Pkw müssen alle vier Räder Winterreifen tragen. Für Lkw und Busse der Klassen M2, M3, N2 und N3 genügt es, wenn mindestens die permanent angetriebenen Achsen und die vorderen Lenkachsen entsprechend bereift sind.

Ausnahmen von der Winterreifen-Pflicht

Nicht jedes Fahrzeug fällt unter die Regel. Das Bundesverkehrsministerium nennt folgende Ausnahmen:

  • Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft
  • einspurige Kraftfahrzeuge wie Motorräder
  • Stapler und motorisierte Krankenfahrstühle
  • Einsatzfahrzeuge der in § 35 Abs. 1 StVO genannten Organisationen, wenn bauartbedingt keine passenden Winterreifen verfügbar sind
  • Spezialfahrzeuge, für die es keine Winterreifen der Kategorien C1, C2 oder C3 gibt

Wer ein solches Fahrzeug bei Glätte ohne Winterreifen bewegt, muss vor der Fahrt prüfen, ob sie nötig ist. Unterwegs gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, wenn nicht ohnehin langsamer gefahren werden muss, und ein Abstand von mindestens der Hälfte des Tachowerts in Metern. Für kennzeichnungspflichtige Gefahrgut-Fahrzeuge gilt bei Sichtweiten unter 50 Metern oder bei Glätte: jede Gefährdung anderer ausschließen und notfalls den nächsten Parkplatz anfahren.

Alpine-Symbol: Welche Reifen als Winterreifen gelten

Die StVZO definiert Winterreifen über zwei Merkmale. Profil, Gummimischung oder Bauart müssen vor allem das Anfahren, Stabilisieren und Bremsen auf Schnee verbessern. Zudem muss der Reifen das Alpine-Symbol nach der UNECE-Regelung Nr. 117 tragen.

Diese Regelung legt verbindliche Mindestanforderungen für die Leistung auf schneebedeckter Straße fest. Ein Reifen mit Alpine-Symbol muss einen Test auf Schnee bestanden haben. Die ältere M+S-Kennzeichnung („Matsch und Schnee“) ist dagegen nicht geschützt und sagt über die Wintertauglichkeit wenig aus.

Vorgeschrieben ist das Alpine-Symbol seit 2018. Zulässig sind Reifen, die nur das Bergpiktogramm tragen, und Reifen mit beiden Kennzeichnungen, also M+S und Alpine-Symbol zugleich.

Was das Ende der Übergangsfrist für M+S-Reifen bedeutet

Für ältere Reifen galt eine Übergangsregel in § 52 Abs. 2 StVO. Reifen mit reiner M+S-Kennzeichnung durften bei winterlichen Verhältnissen weiter gefahren werden, wenn sie nicht nach dem 31. Dezember 2017 hergestellt worden waren. Maßgeblich war das Herstellungsdatum auf dem Reifen.

Diese Frist endete mit Ablauf des 30. September 2024. Seit dem 1. Oktober 2024 reicht eine M+S-Kennzeichnung allein nicht mehr aus. Wer bei Schnee oder Glätte mit solchen Reifen unterwegs ist, fährt rechtlich ohne Winterreifen.

Eine Ausnahme bleibt bei Krafträdern: In § 36 Abs. 11 StVZO taucht M+S nur noch für Fahrzeuge der Klasse L auf. Motorräder sind von der Winterreifenpflicht ohnehin ausgenommen.

Bußgeld ohne Winterreifen: Was ein Verstoß kostet

Die Strafen richten sich danach, welche Folgen die falsche Bereifung hat. Auch der Halter kann belangt werden, wenn er die Fahrt anordnet oder zulässt. Diese Halterhaftung geht auf eine Verordnung des Bundesverkehrsministeriums zurück, der der Bundesrat am 10. März 2017 zugestimmt hat. Sind Fahrer und Halter verschiedene Personen, können beide ein Bußgeld erhalten.

Verstoß Bußgeld Punkte
Fahren ohne Winterreifen bei winterlichen Verhältnissen 60 Euro 1
dabei andere behindert 80 Euro 1
dabei andere gefährdet 100 Euro 1
dabei Unfall verursacht 120 Euro 1
Halter ordnet Fahrt an oder lässt sie zu 75 Euro 1
Fahren mit zu geringer Profiltiefe 60 Euro 1
zu geringe Profiltiefe mit Gefährdung 75 Euro 1

Im Winter kommen weitere Verstöße hinzu. Nicht angepasste Geschwindigkeit bei schlechter Sicht oder Wetter kostet 100 Euro und einen Punkt. Wer nur ein Guckloch in die vereiste Scheibe kratzt, zahlt 10 Euro und riskiert bei einem Unfall eine Mithaftung. Den Motor zum Enteisen laufen zu lassen, ist verboten und kann bis zu 80 Euro kosten.

Versicherungsschutz bei falscher Bereifung

Teurer als das Bußgeld kann ein Unfall werden. Nach einem Unfall mit falscher Bereifung können Kaskoversicherer ihre Leistung kürzen. Der ADAC nennt als Grund grobe Fahrlässigkeit, etwa wenn der Unfall mit fehlenden Winterreifen zusammenhängt.

Auch wer den Unfall nicht verschuldet hat, ist nicht automatisch auf der sicheren Seite. Die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung kann ein Mitverschulden anrechnen, wenn keine Winterreifen montiert waren. Der Schadenersatz fällt dann geringer aus.

Wie viel Profil Winterreifen brauchen

Gesetzlich muss das Hauptprofil am ganzen Umfang mindestens 1,6 Millimeter tief sein. Für Kleinkrafträder, Leichtkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor genügt 1 Millimeter. Eine eigene Grenze für Winterreifen gibt es in Deutschland nicht.

Der ADAC empfiehlt für Winter- und Ganzjahresreifen mindestens 4 Millimeter, weil der Grip auf Schnee und Matsch mit abnehmendem Profil deutlich nachlässt. Zur Kontrolle eignet sich eine 2-Euro-Münze: Ihr silberner Rand ist genau 4 Millimeter breit. In Österreich gilt ein Winterreifen mit weniger als 4 Millimetern Profil als Sommerreifen.

Auch das Alter zählt. Eine gesetzliche Altersgrenze gibt es nicht, der ADAC rät aber zum Austausch nach etwa sechs Jahren, weil die Gummimischung verhärtet. Der ADAC Mittelrhein empfahl im Oktober 2026, Reifen über sieben Jahre generell zu ersetzen. Das Herstellungsdatum steht in den letzten vier Ziffern der DOT-Nummer: „3622“ bedeutet Woche 36 des Jahres 2022.

Ganzjahresreifen: Wann sie erlaubt sind

Ganzjahresreifen gelten rechtlich als Winterreifen, wenn sie das Alpine-Symbol tragen. Fehlt das Bergpiktogramm, erfüllen sie die Winterreifenpflicht nicht.

Der ADAC bezeichnet Ganzjahresreifen als Kompromiss, der unter extremen Bedingungen nicht die Leistung eines reinen Winterreifens erreicht. Nach Einschätzung des ADAC Mittelrhein vom 9. Oktober 2026 passen sie zu Autos, die überwiegend in der Stadt und für wenige Fahrten genutzt werden. Für Pendler, Vielfahrer und häufige Autobahnfahrten rät der Club zu einem eigenen Satz Winterreifen. Auch in schneereichen Regionen und im Gebirge stoßen Ganzjahresreifen laut ADAC Südbayern oft an Grenzen.

Von O bis O: Wann Sie Winterreifen aufziehen sollten

Die bekannte Faustregel „von O bis O“, also von Oktober bis Ostern, hat keine rechtliche Bedeutung. Schnee und Glätte können auch davor und danach auftreten, vor allem in höheren Lagen.

Praktischer ist ein Blick aufs Thermometer. Der ADAC empfiehlt den Wechsel, sobald die Temperaturen regelmäßig unter 7 Grad fallen. Darunter verlieren Sommerreifen spürbar an Haftung, der Bremsweg wird länger.

  1. Termin früh buchen: Ab Oktober steigt die Nachfrage in Werkstätten, Wartezeiten von mehreren Wochen sind möglich.
  2. Profil und Alter prüfen: mindestens 4 Millimeter Profil, DOT-Nummer kontrollieren.
  3. Kennzeichnung prüfen: Nur Reifen mit Alpine-Symbol erfüllen die Pflicht.
  4. Nach der Montage: Radschrauben nach 50 bis 100 Kilometern nachziehen, Reifendruck einschließlich Reserverad kontrollieren.
  5. Vor jeder Fahrt: Scheiben, Außenspiegel, Beleuchtung und Kennzeichen freimachen, Schnee von Dach, Motorhaube und Heck entfernen.

Winterreifen im Ausland

Wer in den Winterurlaub fährt, trifft auf andere Regeln. In Österreich müssen Pkw und Lkw bis 3,5 Tonnen vom 1. November bis 15. April bei winterlichen Verhältnissen Winter- oder Ganzjahresreifen mit mindestens 4 Millimetern Profil haben, alternativ Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern. Verstöße können dort bis zu 5.000 Euro kosten.

Italien hat keine landesweite Regel. In Südtirol gilt auf der Brennerautobahn A22 und in Bozen vom 15. November bis 15. April grundsätzlich Winterreifenpflicht, im Aostatal vom 15. Oktober bis 15. April. Frankreich schreibt seit November 2021 in Gebirgsregionen bis Ende März Winterausrüstung vor, das Bußgeld liegt bei bis zu 135 Euro. Die Schweiz kennt keine generelle Pflicht, bei Behinderung oder Unfall mit ungeeigneten Reifen werden rund 105 Euro fällig.

Häufige Fragen

Gibt es eine Winterreifenpflicht in Deutschland?

Ja, aber nur situativ nach § 2 Abs. 3a StVO. Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte müssen alle Räder Winterreifen tragen. Ein festes Datum gibt es nicht.

Welche Reifen gelten als Winterreifen?

Seit dem 1. Oktober 2024 nur Reifen mit Alpine-Symbol, dem Bergpiktogramm mit Schneeflocke. Reine M+S-Reifen reichen nach Ablauf der Übergangsfrist am 30. September 2024 nicht mehr.

Was kostet es, ohne Winterreifen zu fahren?

60 Euro und einen Punkt, bei Behinderung 80 Euro, bei Gefährdung 100 Euro, bei einem Unfall 120 Euro. Der Halter kann zusätzlich 75 Euro und einen Punkt erhalten.

Wann sollte man Winterreifen aufziehen?

Der ADAC rät zum Wechsel, sobald die Temperaturen regelmäßig unter 7 Grad liegen. Die Regel „von O bis O“ dient nur als grobe Orientierung.

Sind Ganzjahresreifen erlaubt?

Ja, wenn sie das Alpine-Symbol tragen. Dann gelten sie rechtlich als Winterreifen. Ohne das Symbol erfüllen sie die Pflicht nicht.

Wie viel Profil brauchen Winterreifen?

Gesetzlich mindestens 1,6 Millimeter. Der ADAC empfiehlt für Winterreifen mindestens 4 Millimeter, in Österreich ist dieser Wert Vorschrift.