Der neue Wehrdienst gilt seit dem 1. Januar 2026: Ein Pflichtdienst ist er nicht. Doch für männliche deutsche Staatsbürger des Jahrgangs 2008 beginnt die verpflichtende Wehrerfassung mit einem Online-Fragebogen; ab dem 1. Juli 2027 sollen vollständige Jahrgänge zur Musterung. Der entscheidende Unterschied: Wer den Fragebogen ausfüllt oder als tauglich gilt, wird dadurch noch nicht zur Bundeswehr eingezogen.
Am 5. Dezember 2025 beschloss der Bundestag das Wehrdienst-Modernisierungsgesetz mit 323 Ja-Stimmen, 272 Nein-Stimmen und einer Enthaltung. Das neue Modell soll Personal für die Bundeswehr und die Reserve gewinnen, ohne die in Friedenszeiten ausgesetzte Einberufung sofort wieder einzuführen. Im Gesetz bleibt zugleich ein Weg zu einer verpflichtenden Heranziehung angelegt, allerdings nur nach einem weiteren Gesetzesbeschluss des Bundestags.
Was der neue Wehrdienst seit 2026 konkret verändert
In Deutschland ist die Wehrpflicht nicht abgeschafft. Seit dem 1. Juli 2011 ruht die Einberufung in Friedenszeiten. Das Gesetz verändert vor allem Wehrerfassung und Musterung. Es setzt auf einen freiwilligen Dienst und schafft zugleich eine systematischere Übersicht darüber, wer grundsätzlich für den Dienst in Frage kommen könnte.
Das Ziel ist ein langfristiger Personalaufwuchs: Bis 2035 sollen mindestens 260.000 aktive Soldatinnen und Soldaten erreicht werden, dazu etwa 80.000 zusätzliche Kräfte sowie 200.000 Reservisten. Über die Entwicklung muss die Bundesregierung dem Bundestag halbjährlich berichten.
Einfach erklärt: Die rechtliche Wehrpflicht besteht weiter, die Einberufung bleibt in Friedenszeiten ausgesetzt, und der Dienst bei der Bundeswehr ist freiwillig. Verpflichtend sind für bestimmte Männer zunächst Angaben im Fragebogen und später die Musterung. Frauen können freiwillig teilnehmen; eine Wehrpflicht für Frauen würde eine Änderung des Grundgesetzes erfordern.
Der Fragebogen betrifft zuerst Männer des Jahrgangs 2008
Seit Januar 2026 bekommen junge Männer nach ihrem 18. Geburtstag einen Brief mit QR-Code zu einem Online-Fragebogen. Den Anfang macht der Jahrgang 2008. Pro Jahr werden rund 350.000 männliche deutsche Staatsbürger volljährig und zur Antwort aufgefordert. Den Brief erhalten auch Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft, wenn sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
Abgefragt werden Angaben zur Person, das Interesse am Wehrdienst, Körpergröße und Gewicht, eine mögliche Schwerbehinderung, Bildungsabschlüsse, die eigene Einschätzung der körperlichen Leistungsfähigkeit sowie früherer Wehrdienst in fremden Streitkräften. Die Pflicht richtet sich nach dem im Personenstandsregister eingetragenen Geschlecht. Für Frauen ist das Ausfüllen freiwillig.
- Für die Antwort bleibt ein Monat Zeit.
- Wer die Frist verpasst, erhält automatisch per Einschreiben eine Erinnerung mit neuen Zugangsdaten und einer neuen Frist.
- Wer nicht antwortet oder falsche Angaben macht, begeht eine Ordnungswidrigkeit; ein Bußgeld kann folgen.
- Auch anerkannte Kriegsdienstverweigerer müssen den Fragebogen ausfüllen und zurückschicken.
Ein typischer Fall: Ein 18-Jähriger erhält den QR-Code, gibt seine Daten fristgerecht ein und erklärt, keinen freiwilligen Dienst anzustreben. Damit ist er seiner Erfassungspflicht nachgekommen. Eine Bewerbung oder Einberufung entsteht daraus nicht. Daten von Nicht-Wehrpflichtigen, die kein Interesse am Dienst bekunden, werden unverzüglich gelöscht; Daten Wehrpflichtiger bleiben gespeichert.
Die Musterung klärt Tauglichkeit – sie zieht niemanden ein
Die flächendeckende Musterung ist formal mit dem Gesetz zum 1. Januar 2026 wieder vorgesehen. Vollständige Jahrgänge sollen aber erst ab dem 1. Juli 2027 tatsächlich gemustert werden. Geplant sind 24 Musterungszentren in Deutschland. Ältere Jahrgänge vor 2008 werden in Friedenszeiten nicht flächendeckend untersucht: Andernfalls müsste die Bundeswehr mehr als fünf Millionen Menschen erfassen.
Bei der Musterung werden unter anderem Sehkraft, Urin, Körpergröße, Körpergewicht, Bewegungsapparat und Belastungsparameter geprüft. Hinzu kommt die persönliche und charakterliche Eignung. Gesetzlich lautet das Ergebnis entweder „wehrdienstfähig“, „vorübergehend nicht wehrdienstfähig“ oder „nicht wehrdienstfähig“.
Damit beantwortet die Musterung im Wehrdienst eine begrenzte Frage: Ist jemand grundsätzlich für den Dienst geeignet? Sie ist kein Einberufungsbescheid. Wer etwa als vorübergehend nicht wehrdienstfähig eingestuft wird, hat damit ebenso wenig einen Dienstbeginn festgelegt wie jemand, der als wehrdienstfähig gilt.
Freiwilliger Dienst und Bedarfswehrpflicht sind zwei verschiedene Dinge
Der neue Wehrdienst bei der Bundeswehr ist freiwillig. Er dauert mindestens sechs Monate; möglich sind auch zwölf oder 23 Monate. Die Ausbildung zielt auf den Einsatz als Wach- und Sicherungssoldat mit erweiterter Befähigung für den Heimatschutz. Dazu gehören Wach- und Sicherungsaufgaben, der Schutz kritischer Infrastruktur, Schießausbildung, Erste Hilfe, Kartenkunde und Rechtsgrundlagen.
Finanziell erhalten freiwillig Wehrdienstleistende mindestens 2.600 Euro brutto monatlich einschließlich Unterkunft. Nach zwölf Monaten steigt der Betrag auf 2.700 Euro brutto. Wer sich mindestens zwölf Monate verpflichtet, kann einen Zuschuss von bis zu 3.500 Euro für den Pkw- oder Lkw-Führerschein erhalten. Außerdem gibt es truppenärztliche Versorgung und kostenlose Bahnfahrten zweiter Klasse zwischen Standort und Wohnort.
Davon zu trennen ist die Bedarfswehrpflicht. Sie ist ein gesetzlicher Korridor für den Fall, dass der Personalaufwuchs mit Freiwilligen nicht gelingt. Sie tritt nicht automatisch in Kraft. Nötig wäre ein eigenes Gesetzgebungsverfahren im Bundestag. Erst dann wäre eine verpflichtende Heranziehung denkbar.
Im Verteidigungsfall gelten andere Altersgrenzen und Regeln
Im Spannungs- oder Verteidigungsfall greift nicht automatisch das freiwillige Modell, sondern die weiter bestehende Wehrpflicht. Männer zwischen 18 und 60 Jahren können dann einberufen werden. Zum Grundwehrdienst können Ungediente dagegen grundsätzlich nur bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres herangezogen werden; gesetzliche Ausnahmen reichen bis zum 32. Lebensjahr.
Frauen dürfen auch im Verteidigungsfall nicht gegen ihren Willen zum Dienst an der Waffe verpflichtet werden. Sie können aber zu Sanitätsdiensten herangezogen werden. Für Männer zwischen 18 und 45 Jahren ist außerdem eine Melde- und Genehmigungspflicht für längere Auslandsaufenthalte von mehr als drei Monaten im Gesetz angelegt. Stand Oktober 2026 ist diese Pflicht jedoch ausgesetzt.
Kann jemand mit 47 wieder zur Bundeswehr? Eine freiwillige Bewerbung ist auch für Ältere möglich; der neue Wehrdienst steht ausdrücklich auch Menschen offen, die vor 2008 geboren wurden. Im Spannungs- oder Verteidigungsfall können zudem Reservisten reaktiviert und Männer bis 60 Jahre einberufen werden. Ob eine konkrete Bewerbung angenommen wird, ergibt sich daraus nicht automatisch.
Kriegsdienstverweigerung bleibt geschützt, ein Pflicht-Zivildienst fehlt
Das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung bleibt unverändert: Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Schon vor einer möglichen Bedarfswehrpflicht anerkannte Kriegsdienstverweigerer stehen für den Dienst mit der Waffe nicht zur Verfügung.
Im Verteidigungsfall können anerkannte Kriegsdienstverweigerer nach dem Grundgesetz aber zu einem Ersatzdienst herangezogen werden. Einen verpflichtenden Zivildienst gibt es 2026 nicht. Der frühere Zivildienst wurde am 1. Juli 2011 zusammen mit der Aussetzung der Wehrpflicht abgeschafft. Bundesfreiwilligendienst, Freiwilliges Soziales Jahr und Freiwilliges Ökologisches Jahr bleiben freiwillige Angebote. Die Bundesregierung bereitet organisatorische Strukturen und Einsatzstellen für einen möglichen neuen Zivildienst vor, falls die Bedarfswehrpflicht aktiviert würde.
Neuer Wehrdienst: Pro und Contra in der politischen Debatte
Die Befürworter verweisen auf die veränderte Sicherheitslage in Europa. Das Modell soll die Verteidigungsbereitschaft stärken und eine Reserve für den Ernstfall aufbauen. Für sie ist entscheidend, dass der Dienst freiwillig bleibt und die Wehrerfassung zunächst nur ein Lagebild liefert. Auch die Vergütung von mindestens 2.600 Euro brutto, kostenlose Unterkunft, medizinische Versorgung und der mögliche Führerscheinzuschuss sollen den Dienst attraktiver machen.
Kritiker sehen bereits in der Musterungspflicht ab Juli 2027 eine faktische Annäherung an die Wehrpflicht. Sie verweisen zudem auf die Bedarfswehrpflicht: Zwar braucht sie ein neues Gesetz, doch bei zu wenigen Freiwilligen besteht damit ein Weg zur verpflichtenden Heranziehung. Im Dezember 2025 protestierten Schülerinnen und Schüler in rund 90 Städten gegen die Reform. Die Kontroverse dreht sich damit weniger um eine sofortige Einberufung als um die Frage, wie weit Vorbereitungspflichten gehen dürfen.
Wie es weitergeht: Die nächsten Termine bis 2035
| Datum oder Zeitraum | Was vorgesehen ist |
|---|---|
| 1. Januar 2026 | Das Wehrdienst-Modernisierungsgesetz tritt in Kraft; Fragebögen werden an 18-jährige Männer verschickt. |
| 1. Juli 2027 | Vollständige Jahrgänge sollen zur Musterung herangezogen werden. |
| Bis 2035 | Aufwuchs auf mindestens 260.000 Aktive, rund 80.000 zusätzliche Kräfte und 200.000 Reservisten; halbjährliche Berichte an den Bundestag. |
Das Modell folgt auf eine lange Pause: Von 1956 bis zur Aussetzung 2011 bestand die Wehrpflicht insgesamt 55 Jahre. Der letzte Einberufungstermin war im Januar 2011. Wer nach dem 30. Juni 2011 volljährig wurde – ab Geburtsjahrgang Mitte 1993 –, musste nicht mehr zum Grundwehrdienst einrücken. Der letzte Grundwehrdienst vor der Aussetzung dauerte sechs Monate, so lange wie heute die Mindestzeit im freiwilligen Dienst.
Häufige Fragen
Für wen gilt der neue Wehrdienst?
Verpflichtend sind Fragebogen und künftig Musterung für männliche deutsche Staatsbürger des Jahrgangs 2008 und der folgenden Jahrgänge. Der Dienst selbst ist freiwillig. Frauen können den Fragebogen freiwillig ausfüllen und sich freiwillig bewerben.
Kann man im Kriegsfall den Wehrdienst verweigern?
Ja. Das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung bleibt bestehen. Im Verteidigungsfall kann für anerkannte Verweigerer allerdings ein Ersatzdienst angeordnet werden.
Was ist die Musterung im Wehrdienst?
Sie ist eine medizinische sowie persönliche Eignungsprüfung. Sie stellt die Tauglichkeit fest, ist aber keine Einberufung und legt keinen Dienstbeginn fest.
Welches Alter wird im Kriegsfall eingezogen?
Im Spannungs- oder Verteidigungsfall können Männer zwischen 18 und 60 Jahren einberufen werden. Für Frauen gelten besondere Regeln: kein Zwang zum Dienst an der Waffe, aber eine mögliche Heranziehung zu Sanitätsdiensten.
Kann ich mit 47 wieder zur Bundeswehr?
Eine freiwillige Bewerbung ist auch für Ältere möglich. Im Spannungs- oder Verteidigungsfall können außerdem Reservisten reaktiviert und Männer bis 60 Jahre einberufen werden.
Welcher Jahrgang musste nicht mehr zur Bundeswehr?
Wer nach dem 30. Juni 2011 18 Jahre alt wurde, also ab Geburtsjahrgang Mitte 1993, musste nicht mehr zum Grundwehrdienst einrücken. Die Wehrpflicht wurde damals ausgesetzt, nicht abgeschafft.





