Mindestlohn 2027: So hoch steigt die Lohnuntergrenze

Der Mindestlohn 2027 steigt zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro brutto je Stunde. Das sind 70 Cent mehr als die 13,90 Euro, die 2026 gelten. Mit der Erhöhung wächst auch die Minijob-Grenze: Statt 603 Euro im Monat sind 2027 regelmäßig bis zu 633 Euro möglich. Für Minijobber und Arbeitgeber zählt dabei neben dem Stundenlohn auch die Grenze für den regelmäßigen Jahresverdienst.

Mindestlohn 2027: 14,60 Euro ab dem 1. Januar

Ab dem 1. Januar 2027 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 14,60 Euro brutto pro Stunde. Die Höhe gilt branchenübergreifend für Arbeitnehmer ab 18 Jahren, unabhängig vom Umfang der Beschäftigung. Wer 40 Stunden pro Woche arbeitet, kommt damit rechnerisch auf rund 2.531 Euro brutto im Monat.

Im Jahr 2026 liegt der Mindestlohn bei 13,90 Euro. Bei derselben Wochenarbeitszeit entspricht das rund 2.409 Euro brutto monatlich. Der Sprung von 2026 auf 2027 beträgt 5,04 Prozent; über beide Stufen seit 2025 steigt die Untergrenze insgesamt um 13,88 Prozent.

Zeitraum Gesetzlicher Mindestlohn Brutto im Monat bei 40 Stunden pro Woche
seit 1. Januar 2026 13,90 Euro rund 2.409 Euro
ab 1. Januar 2027 14,60 Euro rund 2.531 Euro

Aus dem Bruttostundenlohn lässt sich kein einheitlicher Nettobetrag ableiten. Steuerklasse, Kirchensteuer, Krankenkassen-Zusatzbeitrag und Kinderfreibeträge entscheiden mit darüber, was auf dem Konto ankommt.

Der Beschluss von 2025 legt zwei Stufen fest

Die Mindestlohnkommission beschloss am 27. Juni 2025 einstimmig die Anhebung in zwei Schritten: zunächst von 12,82 Euro auf 13,90 Euro, dann auf 14,60 Euro. Die Bundesregierung setzte diesen Beschluss mit der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung, der MiLoV5, rechtlich um.

In der Kommission sitzen Vertreter von Arbeitgeberverbänden, Gewerkschaften und Wissenschaft; der Vorsitz ist neutral. Regulär tagt das Gremium alle zwei Jahre. Bei seinen Entscheidungen orientiert es sich an der Tarifentwicklung. Seit 2025 soll zudem der europäische Referenzwert von 60 Prozent des Medianlohns aller Vollzeitbeschäftigten stärker berücksichtigt werden.

Die beschlossene Erhöhung ist auch im historischen Vergleich deutlich. Bei der Einführung am 1. Januar 2015 lag der gesetzliche Mindestlohn bei 8,50 Euro. Mit 14,60 Euro zum 1. Januar 2027 liegt er 71,8 Prozent über dem Ausgangswert.

Für Millionen Jobs wird die Lohnuntergrenze spürbar

Nach einer Schätzung des Statistischen Bundesamts waren von der Anhebung auf 13,90 Euro bis zu 4,8 Millionen Jobs betroffen. Die Schätzung stammt aus dem Januar 2026 und beruht auf der Verdiensterhebung vom April 2025. Damals lagen rund 12 Prozent aller Beschäftigungsverhältnisse, knapp jedes achte, unter 13,90 Euro.

Besonders häufig trifft eine höhere Lohnuntergrenze Branchen mit traditionell niedrigen Löhnen: das Gastgewerbe, die Gebäudereinigung und Teile des Einzelhandels. Für einen Vollzeitjob zeigt die Rechnung die Größenordnung: Bei 40 Wochenstunden liegen zwischen dem Mindestlohn 2026 und dem Satz ab Januar 2027 rund 121 Euro brutto im Monat.

Nicht jede Tätigkeit fällt unter die gesetzliche Untergrenze

Ausgenommen sind Auszubildende, Pflichtpraktika und freiwillige Praktika bis zu drei Monaten. Nicht erfasst sind außerdem Jugendliche unter 18 Jahren ohne Berufsausbildung, Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten, Ehrenamtliche und Selbstständige. Auf den Mindestlohn kann dagegen nicht wirksam verzichtet werden; vertragliche Ausschlussfristen gelten insoweit nicht.

Für Minijobs und bestimmte Branchen müssen Arbeitgeber Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit dokumentieren. Die Aufzeichnungen sind nach § 17 Mindestlohngesetz zwei Jahre aufzubewahren.

Die Minijob-Grenze 2027 steigt auf 633 Euro

Die Geringfügigkeitsgrenze ist seit Oktober 2022 direkt an den Mindestlohn gekoppelt. Die Formel lautet: Mindestlohn × 130, geteilt durch drei, auf volle Euro aufgerundet. Weil der Mindestlohn zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro steigt, erhöht sich die Minijob-Grenze auf 633 Euro im Monat. Im Jahr 2026 sind es 603 Euro.

Jahr Monatliche Grenze Jahresgrenze Stunden bei Mindestlohn
2026 603 Euro 7.236 Euro rund 43,4 im Monat
2027 633 Euro 7.596 Euro rund 43,4 im Monat

Die Kopplung soll ungefähr zehn Wochenstunden zum Mindestlohn ermöglichen. Wer mehr als 14,60 Euro pro Stunde verdient, kann innerhalb der Grenze entsprechend weniger arbeiten: Bei 15 Euro sind es rund 42,2 Stunden pro Monat, bei 17 Euro rund 37,2 Stunden.

Maßgeblich ist der voraussichtliche regelmäßige Jahresverdienst. Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld zählen also mit und können die Grenze überschreiten lassen. In bis zu zwei Kalendermonaten im Jahr darf die Grenze unvorhersehbar bis zum Doppelten überschritten werden, 2027 also bis zu 1.266 Euro.

Minijob 2027: Nicht abgeschafft, aber politisch umstritten

Der Minijob wird 2027 nicht abgeschafft. Zum 1. Januar 2027 steigt die Verdienstgrenze auf 633 Euro; ein Gesetz zur Abschaffung gibt es nicht.

Die Alterssicherungskommission empfahl im Juni 2026, den Sonderstatus von Minijobs abzuschaffen und die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht zu beenden. Ausgenommen bleiben sollten nach dem Vorschlag nur Schüler. Es handelt sich um eine Empfehlung, kein Gesetz; die Bundesregierung hat sie bislang nicht aufgegriffen.

Oberhalb von 633 Euro beginnt 2027 der Midijob. Der Übergangsbereich reicht von 633,01 Euro bis 2.000 Euro monatlich; Beschäftigte zahlen dort reduzierte Sozialabgaben. Das ist wichtig, wenn ein regelmäßiger Verdienst knapp über die Minijob-Grenze steigt.

Beim Minijob zählen Jahresverdienst, Steuer und Versicherung

Ein Minijob kann für Arbeitnehmer steuerfrei sein, wenn der Arbeitgeber die Pauschalsteuer trägt. Derzeit beträgt die Pauschalsteuer 2 Prozent. Ist der Minijobber zusätzlich von der Rentenversicherungspflicht befreit, entspricht der Bruttolohn dem Nettolohn. Auch den Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung im gewerblichen Minijob trägt der Arbeitgeber; der Lohn wird dadurch nicht gekürzt.

Für 2027 läuft eine Änderung im Gesetzgebungsverfahren. Das Bundeskabinett beschloss am 3. September 2026 den Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes, das die Pauschalsteuer von 2 auf 5 Prozent anheben soll. Am 8. Oktober 2026 beriet der Bundestag den Entwurf in erster Lesung. Stand 12. Oktober 2026 ist die Erhöhung nicht beschlossen.

Am Nettolohn des Minijobbers würde sich durch die vorgeschlagene höhere Pauschalsteuer nichts ändern, weil sie der Arbeitgeber trägt. Bei einem voll ausgeschöpften Minijob von 633 Euro stiege dessen Steuerbelastung aber von 12,66 Euro auf 31,65 Euro im Monat.

Familienversicherung kann eine eigene Grenze setzen

Wer über Eltern oder Ehepartner beitragsfrei familienversichert ist, darf 2027 die Einkommensgrenze von 633 Euro nicht überschreiten. Sie entspricht in diesem Fall der Minijob-Grenze. Die Frage nach der Krankenversicherung sollte deshalb getrennt von der Frage beantwortet werden, ob ein Job noch geringfügig bleibt.

Wie es nach 2027 weitergeht

Die nächste reguläre Entscheidung der Mindestlohnkommission steht 2027 an. Erst dann kann es einen neuen Beschluss für die Zeit ab 2028 geben. Die MiLoV5 hat kein Enddatum: Falls die Kommission 2027 keinen neuen Beschluss fasst, gelten 14,60 Euro auch 2028 weiter.

Für 2029 und 2030 existieren keine verbindlichen Mindestlohnbeschlüsse. Jede konkrete Zahl für diese Jahre ist daher Spekulation. Dasselbe gilt für die Minijob-Grenze 2028: Bleibt der Mindestlohn bei 14,60 Euro, bleibt es bei 633 Euro; bei einer Erhöhung steigt die Grenze im gleichen Verhältnis.

15 Euro brutto sind ebenfalls nicht beschlossen. SPD, Gewerkschaften und Wohlfahrtsverbände hatten diesen Satz gefordert. Gegenüber den beschlossenen 14,60 Euro wären 15 Euro um 2,7 Prozent höher. Ob die Kommission 2027 diesen oder einen anderen Wert festlegt, ist offen.

Unabhängig vom gesetzlichen Mindestlohn können Branchen höhere Untergrenzen vereinbaren. Pflegefachkräfte erhalten ab Juli 2028 mindestens 21,58 Euro, Dachdeckergesellen ab Januar 2028 mindestens 17,60 Euro pro Stunde.

Häufige Fragen

Was ist der Mindestlohn 2026?

Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro brutto pro Stunde.

Wie hoch ist die Geringfügigkeitsgrenze im Jahr 2027?

Ab dem 1. Januar 2027 liegt die monatliche Minijob-Grenze bei 633 Euro. Die Jahresgrenze beträgt 7.596 Euro.

Wie hoch ist der Mindestlohn 2028?

Ein neuer Satz für 2028 ist nicht beschlossen. Ohne neuen Beschluss gelten die 14,60 Euro aus dem Jahr 2027 weiter.

Wie hoch ist der Mindestlohn im Jahr 2029?

Für 2029 gibt es keinen verbindlichen Beschluss. Konkrete Beträge sind deshalb Spekulation.

Wie hoch ist der Mindestlohn 2030?

Auch für 2030 ist kein verbindlicher Mindestlohn beschlossen.

Ist 15 Euro brutto Mindestlohn?

Nein. Beschlossen sind 13,90 Euro für 2026 und 14,60 Euro ab dem 1. Januar 2027. Die Forderung nach 15 Euro ist kein geltendes Recht.