Elektronische Patientenakte: Was in der ePA steht

Die elektronische Patientenakte (ePA) gibt es seit dem 15. Januar 2025 für alle gesetzlich Versicherten, die nicht widersprochen haben. Sie bündelt Befunde, Arztbriefe, Laborwerte und eine automatisch erstellte Medikationsliste an einem Ort. Seit Oktober 2025 müssen Praxen, Zahnarztpraxen, Apotheken und Psychotherapeuten bestimmte Dokumente dort einstellen. Bis April 2026 waren knapp 73 Millionen Akten angelegt. Wer die ePA nicht möchte, kann jederzeit widersprechen; dann wird sie gelöscht.

Elektronische Patientenakte: Wie die ePA für alle gestartet ist

Grundlage ist das Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens, kurz DigiG, das im März 2024 in Kraft trat. Es führte das sogenannte Opt-out-Prinzip ein: Die Krankenkasse legt die Akte automatisch an, solange der Versicherte nicht widerspricht. Eine aktive Zustimmung ist nicht nötig.

Der Start erfolgte am 15. Januar 2025 zunächst in drei Modellregionen: Franken, Hamburg und Umland sowie Teile Nordrhein-Westfalens. Rund 300 Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Apotheken und Krankenhäuser testeten die Akte dort in der Pilotphase. Ende April 2025 folgte der bundesweite Rollout.

Nach Angaben der gematik, der nationalen Agentur für digitale Medizin, waren im April 2026 knapp 73 Millionen Akten angelegt. Rund 300.000 davon gehören Privatversicherten, für die die ePA freiwillig ist. Etwa 94 Prozent der gesetzlich Versicherten haben seit Januar 2025 eine Akte, ohne selbst zugestimmt zu haben. Die Aktensysteme waren laut gematik seit dem Start zu 99,9 Prozent verfügbar.

Pflicht für Ärzte, Zahnärzte und Apotheken seit Oktober 2025

Seit Oktober 2025 ist die Nutzung für Leistungserbringer verbindlich. Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Apotheken und Psychotherapeuten müssen Befundberichte, Laborbefunde und elektronische Arztbriefe in die Akte laden. Eine eigene Aufforderung durch den Patienten ist dafür nicht erforderlich.

Zum 1. Oktober 2025 waren laut gematik mehr als 93 Prozent der Praxen und Apotheken technisch ausgestattet. Anfang Oktober 2025 griffen knapp 84.000 Praxen pro Woche auf Patientenakten zu, im April 2026 waren es bis zu 93.000. Zu Spitzenzeiten zählte die gematik 2026 rund sechs Millionen Zugriffe am Tag.

Für Krankenhäuser gilt eine längere Übergangsfrist. Sie sollen voraussichtlich im Laufe des Jahres 2026 an die Pflicht angeschlossen werden. Ihre Beteiligung wächst bereits deutlich: Anfang Oktober 2025 stellten Kliniken rund 2.000 Dokumente pro Woche ein, im April 2026 mehr als 90.000.

Die Praxissoftware muss eine Konformitätsbewertung der gematik bestehen. Seit dem 1. Januar 2026 gilt eine Übergangsregel: Praxen ohne entsprechendes Zertifikat dürfen ihr bisheriges System noch bis zu 18 Monate weiter nutzen.

Was in der ePA gespeichert wird

In der Akte landen Befundberichte, Diagnosen, Arztbriefe, Laborergebnisse, Daten aus der Bildgebung und Entlassbriefe aus dem Krankenhaus. Hinzu kommen alle verordneten und eingelösten E-Rezepte. Aus ihnen entsteht automatisch die Medikationsliste.

Ein Jahr nach dem Start, im Januar 2026, lagen mehr als 100 Millionen Dokumente in den Akten. Die Zahlen nach dem Stand von April 2026 zeigen, welche Inhalte dominieren und wie oft Dokumente abgerufen wurden:

Dokumentart Anzahl (Stand April 2026)
Befunde, Diagnosen und Berichte ca. 59,1 Millionen
Elektronische Arztbriefe ca. 24,8 Millionen
Zahnbonushefte ca. 5,5 Millionen
Dokumenten-Downloads insgesamt 37,4 Millionen
davon Befundberichte ca. 19,5 Millionen

Versicherte können eigene Unterlagen ergänzen, etwa eingescannte alte Arztbriefe, selbst gemessene Blutdruckwerte oder ein Krankheitstagebuch. Auf Wunsch kommen Daten aus Chronikerprogrammen, die Organspende-Erklärung, eine Vorsorgevollmacht oder eine Patientenverfügung hinzu.

Die Krankenkasse stellt außerdem Abrechnungsdaten aus ärztlichen Behandlungen ein. Seit 2026 sieht diese nur noch der Versicherte selbst, Praxen und Apotheken haben darauf keinen Zugriff mehr.

Geplant, aber noch nicht umgesetzt, sind weitere Bausteine: ein elektronischer Impfausweis, eine Patientenkurzakte, das digitale Zahnbonusheft als feste Anwendung, ein digitaler Mutterpass und ein elektronisches Untersuchungsheft für Kinder.

Medikationsliste: Der am häufigsten genutzte Teil

Die elektronische Medikationsliste entsteht ohne Zutun des Patienten aus allen E-Rezepten. Auch nicht eingelöste Verordnungen erscheinen dort, sind aber als solche erkennbar. Die Angaben bleiben sichtbar, wenn ein Patient Arzt oder Apotheke wechselt. So sollen Doppelverordnungen auffallen.

Im April 2026 verzeichnete die gematik mehr als 21 Millionen Abrufe von Medikationslisten pro Woche. Apotheken nutzen die Daten, um Wechselwirkungen schneller zu erkennen. Die Prüfung selbst läuft in der Software der Apotheke, die ePA liefert nur die Datengrundlage.

Eine Einschränkung bleibt: Die Liste lässt sich in der App nur komplett verbergen oder komplett freigeben. Einzelne Arzneimittel auszublenden, ist technisch derzeit nicht möglich. Für 2026 hat die gematik einen erweiterten digitalen Medikationsplan mit strukturierten Angaben angekündigt.

Zugriff per App und GesundheitsID

Jede Krankenkasse bietet eine eigene ePA-App an. Darin lassen sich Dokumente ansehen, hochladen, verbergen und löschen. Versicherte können Zugriffsrechte einzelner Praxen, Apotheken oder Kliniken sperren, eine Vertretung für Angehörige einrichten und im Protokoll nachsehen, wer wann in die Akte geschaut hat.

Für die Anmeldung braucht es eine GesundheitsID. Im April 2026 waren 5,1 Millionen registriert, also rund sieben Prozent der angelegten Akten. Die Bundesdatenschutzbeauftragte nannte für August 2026 rund 5,8 Millionen Versicherte mit GesundheitsID und für September/Oktober 2026 rund 5,3 Millionen. Viele Kassen verlangen zusätzlich eine Identifikations-App, was eine weitere Hürde darstellt.

Seit dem 1. Juli 2026 laufen die ePA- und die E-Rezept-App nur noch auf Smartphones mit mindestens Android 14 oder iOS 18. Ältere Systeme werden aus Sicherheitsgründen gesperrt. Wer die Akte am Computer nutzen will, benötigt einen ePA-Client der Kasse, ein Kartenlesegerät ab Sicherheitsstufe 2 mit Tastatur, eine NFC-fähige Gesundheitskarte und die passende PIN.

Für die meisten Versicherten bleibt die Akte im Hintergrund. Der häufigste Berührungspunkt ist das Stecken der Gesundheitskarte in der Apotheke. Damit erhält die Apotheke automatisch Zugriff auf einen Großteil der Daten, nicht aber auf Zahnbonusheft und Daten aus Krankschreibungen.

Widerspruch: So lässt sich die ePA ablehnen oder einschränken

Nach dem Informationsschreiben der Krankenkasse hatten Versicherte sechs Wochen Zeit, der Einrichtung zu widersprechen. Der Widerspruch ist aber auch später jederzeit möglich. Die Akte wird dann gelöscht. Wer weniger weit gehen will, hat mehrere Abstufungen zur Wahl:

  1. Widerspruch gegen die gesamte ePA: in der App, schriftlich bei der Krankenkasse oder telefonisch über deren Ombudsstelle.
  2. Widerspruch nur gegen die Weitergabe an die Forschung: Die Akte bleibt bestehen, die Daten fließen nicht ab.
  3. Sperre einzelner Einrichtungen: Bestimmte Praxen, Apotheken oder Kliniken erhalten keinen Zugriff.
  4. Verbergen einzelner Dokumente oder Ordner in der App.
  5. Widerspruch im Behandlungsgespräch: Sie können dem Arzt sagen, dass ein bestimmter Befund nicht eingestellt werden soll. Die Praxis muss das nachprüfbar dokumentieren.

Besonders sensible Angaben, etwa zu psychischen Erkrankungen, HIV-Infektionen oder Schwangerschaftsabbrüchen, dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Patienten in die Akte. Für Kinder bis zum 15. Geburtstag entscheiden die Eltern oder Erziehungsberechtigten.

Datenschutz und Sicherheit der elektronischen Patientenakte

Die ePA läuft über die Telematikinfrastruktur, ein abgeschottetes Netz des Gesundheitswesens. Die Daten liegen Ende-zu-Ende-verschlüsselt auf Servern in Deutschland. Die Betreiber der Aktensysteme können die Inhalte nicht lesen. Jeder Zugriff wird protokolliert.

Kritik kam früh vom Chaos Computer Club. Er wies mehrfach auf Sicherheitslücken hin und forderte im Dezember 2024 ein Ende der „ePA-Experimente am lebenden Bürger“. Eine vom CCC entdeckte Schwachstelle rund um elektronische Ersatzbescheinigungen schloss die gematik 2025 in Abstimmung mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik. Nach Darstellung des CCC blieben grundsätzliche Mängel der Architektur bestehen.

Die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider bemängelte im September und Oktober 2026 erneut, dass die Krankenkassen zu wenig über Datenflüsse und Widerspruchsrechte informieren. Eine Umfrage ihrer Behörde ergab: Wer widersprochen hat oder das plant, nennt meist Bedenken bei Datenschutz und Sicherheit.

Offen ist bislang, ob Ermittler ePA-Daten beschlagnahmen dürfen. Das Bundesjustizministerium plant nach Stand Oktober 2026, die Akten unter den Beschlagnahmeschutz der Strafprozessordnung zu stellen. Beschlossen ist das noch nicht.

Wie es weitergeht: Forschungsdaten ab Herbst 2026

Die nächste Stufe betrifft die Forschung. Ab Oktober 2026 sollen erstmals pseudonymisierte Daten aus der ePA an das Forschungsdatenzentrum Gesundheit gehen, zunächst aus der Medikationsliste. Nach anderen Angaben beginnen die ersten Datenflüsse Mitte Dezember 2026.

Auch hier gilt Opt-out: Wer nicht widerspricht, gibt seine Daten frei. Die nordrhein-westfälische Datenschutzbeauftragte Bettina Gayk wies im September 2026 ausdrücklich darauf hin, dass Versicherte selbst aktiv werden müssen. Der Widerspruch ist in der ePA-App oder über die Ombudsstelle der Krankenkasse möglich und gilt getrennt von der Akte selbst.

Ebenfalls angekündigt sind der erweiterte Medikationsplan, der vollständige Anschluss der Krankenhäuser und weitere Inhalte wie Impfausweis und Mutterpass. Im europäischen Vergleich holt Deutschland damit auf: Österreich, Frankreich und Italien arbeiten laut gematik bereits seit Jahren mit einer elektronischen Patientenakte.

Häufige Fragen

Ist die elektronische Patientenakte Pflicht?

Für Versicherte nicht. Die Akte wird seit 2025 automatisch angelegt, ein Widerspruch ist jederzeit möglich. Verpflichtet sind seit Oktober 2025 Praxen, Apotheken und Psychotherapeuten, bestimmte Dokumente einzustellen.

Wie kann ich der ePA widersprechen?

Über die ePA-App der Krankenkasse, schriftlich bei der Kasse oder telefonisch über deren Ombudsstelle. Die bestehende Akte wird danach gelöscht.

Wer kann meine ePA einsehen?

Praxen, Kliniken und Apotheken, in denen Sie behandelt werden, sofern Sie den Zugriff nicht sperren. Die Betreiber der Aktensysteme können die verschlüsselten Inhalte nicht lesen. Jeder Zugriff erscheint im Protokoll der App.

Brauche ich eine App für die ePA?

Nein. Die Akte funktioniert auch ohne App, weil Praxen und Apotheken Daten einstellen und abrufen. Wer selbst Inhalte sehen oder Rechte steuern will, braucht die App der Kasse und eine GesundheitsID.

Werden meine ePA-Daten für die Forschung genutzt?

Ab Herbst 2026 sollen pseudonymisierte Daten, zunächst aus der Medikationsliste, an das Forschungsdatenzentrum Gesundheit gehen. Wer das nicht will, muss gesondert widersprechen.

Gibt es die ePA auch für Privatversicherte?

Ja, aber nur freiwillig. Im April 2026 hatten rund 300.000 Privatversicherte eine Akte.